Zusatzausbildung zum Fahrlehrer Klasse CE
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Lehrgangsinhalte
Mindestens 1 Monat Vollzeitausbildung zum Fahrlehrer CE nach den Vorgaben der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung:
- Unterricht in den Stoffgebieten Verkehrsverhalten, Verkehrspädagogik, Technik, Recht
- eine Fachkundeprüfung schriftlich und mündlich
- eine fahrpraktische Prüfung
Das planen wir für Sie zusätzlich während der Ausbildung bei uns
- Störungssuche am Lkw
- Werkstatttage
- Praxis am Fahrzeug
Lehrgangsdauer
Der Lehrgang dauert mindestens 1 Monat. Bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis DE beträgt die Kursdauer nur 1 Monat. Der Unterricht findet in einem Vollzeitkurs statt. Die Fahrstunden werden entsprechend individueller Vereinbarung mit den Ausbildern durchgeführt.
Voraussetzungen
Der Bewerber ist im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE, die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE und muss mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE sein (§ 2 Abs. 1, 7 FahrlG). Dies gilt nicht, wenn der Bewerber mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt hat oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf solchen Fahrzeugen in einer Fahrschule unterzogen hat.
Diese Ausbildung (60 Fahrstunden) kann auch während des Lehrgangs erfolgen.
Wir machen Ihnen gerne ein Angebot.