Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach SGB (Sozialgesetzbuch)
§ 22 SGB VII (Unfallversicherseinordnungsgesetz; UVEG)
Arbeitsunfälle sind kostspielig und bedeuten für die Betroffenen häufig gesundheitliche Beeinträchtigungen und Leid. Um dies zu vermeiden, sind in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu benennen.
Zielgruppe:
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- Personen, die zum betrieblichen Sicherheitsbeauftragten werden sollen
- Personen, die die Funktion des Sicherheitsbeauftragten seit kurzem ausüben
Inhalte:
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- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben und Stellung des Sicherheitsbeauftragten
- Gefärdungsbeurteilung
- Betriebsanweisungen
- Unterweisungen
- Brandschutz
- Gefahrstoffe
- Schutzmaßnahmen
- Psychische Belastung
Lehrgangsformen:
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- Online-Schulung
- Präsenz-Schulung
Dauer / Kosten:
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2 Tage / 690,00 Euro
incl. Kaffe, alkoholfreie Getränke und Verpflegung