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Wir wollen den Menschen nicht verändern sondern ihn befähigen Potentiale zu entdecken, zu fördern und zielgerichtet weiterzuentwickeln.

Kraftfahrer Aus-/ und Weiterbildung

Eignungsfeststellung

Lehrgänge Berufskraftfahrer

Beschleunigte Grundqualifikation

Berufskraftfahrer Weiterbildungsmodule gem. BKrFQG

im Güterverkehr C/CE und C1/C1E mit IHK-Prüfung

Durch Teilnahme an 140 Stunden Unterricht à 60 Minuten und erfolgreicher theoretischer Prüfung von 90 Minuten vor der IHK, wird die beschleunigte Grundqualifikation erworben. Wobei von den 140 Stunden, 10 Stunden praktisch auf der entsprechenden Fahrzeugklasse absolviert werden. Für Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken.

Lehrgangsinhalte:

  • Gesundheit und Fitness
  • Kinematische Kette Energie & Umwelt
  • Bremsanlagen
  • Ladungssicherung
  • Sozialvorschriften
  • Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • Unfälle, Notfälle und Kriminalität
  • Unternehmensbild und Marktordnung des Güterkraftverkehrs
  • Wartung und Pflege
  • IHK-Prüfung

Zugangsvoraussetzungen:

  • Für diesen Vorbereitungslehrgang ist der Besitz der Fahrerlaubnis nicht erforderlich
  • Mindestalter 18 Jahre für die Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder C1E
  • Mindestalter 21 Jahre für die Fahrerlaubnis der Klassen C oder CE

im Personenverkehr mit IHK-Prüfung

Durch Teilnahme an 140 Stunden Unterricht a 60 Minuten und erfolgreicher theoretischer Prüfung von 90 Minuten vor der IHK, wird die beschleunigte Grundqualifikation erworben. Wobei von den 140 Stunden, 10 Stunden praktisch auf der entsprechenden Fahrzeugklasse absolviert werden. Für Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken.

Lehrgangsinhalte:

  • Gesundheit und Fitness
  • Kinematische Kette Energie & Umwelt
  • Bremsanlagen
  • Sicherheit der Fahrgäste
  • Sozialvorschriften
  • Vorschriften für den Personenverkehr
  • Unfälle, Notfälle und Kriminalität
  • Unternehmensbild und Marktordnung des Personenverkehrs
  • Wartung und Pflege
  • IHK-Prüfung

Zugangsvoraussetzungen:

  • Für diesen Vorbereitungslehrgang ist der Besitz der Fahrerlaubnis nicht erforderlich
  • Mindestalter 21 Jahre für die Fahrerlaubnis der Klassen D1 oder D1E
  • Mindestalter 21 Jahre für die Fahrerlaubnis der Klassen D oder DE (Linienverkehr bis 50 km)
  • Mindestalter 23 Jahre für die Fahrerlaubnis der Klassen D oder DE 

„Umsteiger“ mit IHK-Prüfung
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Die beschleunigte Grundqualifikation „Umsteiger“ wird erworben durch die Teilnahme an 35 Unterrichtsstunden à 60 Minuten und erfolgreicher theoretischer Prüfung von 45 Minuten vor der IHK. Von den 35 Stunden müssen 2,5 Stunden praktisch auf der entsprechenden Fahrzeugklasse absolviert werden.

Lehrgangsinhalte:

  • Sicherheit der Fahrgäste
  • Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle (Schwerpunkt Bus)
  • Unternehmensbild und Marktordnung des Personenverkehrs
  • Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • Verhalten, das  zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs
  • IHK-Prüfung

Zugangsvoraussetzungen:

  • Führerschein der Klasse C1/C1E, C, CE oder Kl. 3
  • Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D oder DE ist nicht erforderlich
  • Die Fahrerlaubnis kann auch während des Lehrgangs bzw. im Anschluss daran erworben werden

„Quereinsteiger“ mit IHK-Prüfung

Die beschleunigte Grundqualifikation „Quereinsteiger“ wird erworben durch Teilnahme an 96 Unterrichtsstunden à 60 Minuten (nach Auslegung des BMVBS) und erfolgreicher theoretischer Prüfung von 60 Minuten vor der IHK. Von den 96 Stunden werden 10 Stunden praktisch auf der entsprechenden Fahrzeugklasse absolviert.

Lehrgangsinhalte:

  • Gesundheit und Fitness
  • Kinematische Kette Energie & Umwelt
  • Bremsanlagen
  • Sicherheit der Fahrgäste
  • Sozialvorschriften
  • Vorschriften für den Personenverkehr
  • Unfälle, Notfälle und Kriminalität
  • Wartung und Pflege
  • Fahrstunden
  • IHK-Prüfung

Zugangsvoraussetzungen:

Quereinsteiger sind Fahrer, die bereits einen Nachweis über eine Schach- und Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr (Omnibusverkehr) besitzen. Wenn diese Fahrer die Grundqualifikation absolvieren, wird die Prüfung im theoretischen Teil reduziert. Im Fall der beschleunigten Grundqualifikation besteht die Schulung für diese Personen aus 96 statt 140 Stunden (inkl. 10 fahrpraktischen Stunden), die Prüfung wird ebenfalls verkürzt.

Anstehende Termine

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