Zusatzausbildung zum Fahrlehrer Klasse A
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Lehrgangsinhalte
- mindestens 1 Monat Vollzeitkurs nach den Vorgaben der Fahrlehrer-Ausbildungsordnung
- Unterricht in den Stoffgebieten Verkehrsverhalten, Verkehrspädagogik, Technik, Recht
- eine Fachkundeprüfung im schriftlichen und mündlichen Teil
- eine fahrpraktische Prüfung auf einem Kraftrad ohne Beiwagen der Klasse A mit mindestens 50 kW, einem Hubraum von mindestens 600 ccm (eine Unterschreitung um 5 qcm ist zulässig) und 180 Kg LM
Das planen wir für Sie zusätzlich während der Ausbildung bei uns:
(Änderungen je nach Wetterlage vorbehalten)
- 1-Tagesausfahrt
- Trainings auf dem hauseigenen Übungsplatz
Lehrgangsdauer
Der Lehrgang dauert mindestens 1 Monat. Der Unterricht findet in einem Vollzeitkurs statt. Die Fahrstunden werden entsprechend individueller Vereinbarung mit den Ausbildern durchgeführt. Prüfungsrelevante Lehrmittel (Fachbücher) sind im Kurspreis enthalten.
Voraussetzungen
Der Bewerber ist Inhaber der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE, besitzt desweiteren die Fahrerlaubnis Klasse
A 2 seit mindestens 2 Jahren (§ 2 Abs. 1 Nr. 7, 5 FahrlG). Zum Zeitpunkt der Fahrpraktischen Prüfung Klasse A.
Der Lehrgang selbst kann allerdings auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen besucht werden und gilt 3 Jahre. Die Zulassung zur Fahrlehrerprüfung erfolgt aber erst, wenn die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
- Für den Lehrgang müssen Sie ein prüfungstaugliches Motorrad ständig zur Verfügung haben.