§7 BKrFQV-Weiterbildung

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§7 BKrFQV-Weiterbildung

Beschreibung

Trainer Fortbildung nach § 7 BKrFQV
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Ausbilder und Ausbilderinnen, die Unterrichte im Sinne des § 2 Abs. 2 und des § 4 Abs. 2 durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine Fortbildung (24 Stunden à 60 Min.), die alle Gebiete (Kenntnisbereiche 1-3) erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind, zu aktualisieren.

Sie ist spätestens alle 4 Jahre zu absolvieren.

Der Unterricht im Sinne des § 2 Abs. 2 und des § 4 Abs. 2 darf nicht von Ausbildern oder Ausbilderinnen, die sich nicht regelmäßig fortbilden, durchgeführt werden.

Musterablauf unserer möglichen Themen

Tag 1: (08:00 – 17:45 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Fahrsicherheitssysteme in Theorie und Praxis
  • Fahrsicherheitstraining für LKW
  • Unfallvermeidung, Ausweichübungen, Vertiefung der gelernten Inhalte

Tag 2: (08:00 – 17:45 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Digitaler Tachograph/Arbeitsrecht
  • Dokumentation
  • Auswertung von Aufzeichnungen
  • Besondere Situationen

Tag 3: (08:00 – 18:00 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Neue Rechtsvorschriften der Ladungssicherung
  • Optimierte Möglichkeiten der Ladungssicherung
  • Anforderungen aus der täglichen Praxis
  • Neue Erkenntnisse für Aufbau- und Zurrpunktfestigkeiten
  • Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung

Die tatsächlichen Themeninhalte können zu den einzelnen Terminen variieren.
Gerne können Sie sich bei uns für Ihren Wunschtermin nach den Themeninhalten erkundigen.


Veranstaltungsort


Rudolf-Diesel-Straße 55
Unna,59425Deutschland
  • Verkehrsbildungszentrum Unna GmbH – Fahrlehrer-Fachschule
  • Preis: 955.00€
  • Ansprechpartner Katharina Richter
  • Datum 21 Februar 2023
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