Zusatzausbildung zum Fahrlehrer Klasse DE
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Lehrgangsinhalte
Mindestens 1 Monat Vollzeitausbildung Fahrlehrer DE nach den Vorgaben der Fahrlehrer-Ausbildungsordnung:
- für Inhaber der Fahrlehrerlaubnis Klasse CE entfällt der Monat Professionswissen Schwerfahrzeugausbildung
- bei Buchung der Doppelklasse CE und DE muss der Monat Professionswissen Schwerfahrzeugausbildung nur 1 mal besucht werden
- Unterricht in den Stoffgebieten Verkehrsverhalten, Verkehrspädagogik, Technik, Recht
- eine Fachkundeprüfung schriftlich und mündlich
- eine fahrpraktische Prüfung
Das planen wir für Sie zusätzlich während der Ausbildung bei uns:
- Technik-Exkursionen
- Fahren mit modernen Bussen
- Praxis am Fahrzeug
Lehrgangsdauer
Der Lehrgang umfasst mindestens 1 Monat Vollzeitausbildung. Die Fahrstunden werden entsprechend individueller Vereinbarung mit den Ausbildern durchgeführt.
Voraussetzungen
Der Bewerber ist im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE, der Fahrlehrerlaubnis CE und muss die Fahrerlaubnis der Klasse D mindestens 2 Jahre besitzen. (§ 2 Abs. 1, 7 FahrlG). Dies gilt nicht, wenn der Bewerber mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse D geführt hat oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse DE in einer Fahrschule unterzogen hat.
Diese Ausbildung (60 Fahrstunden) kann auch während des Kurses zusätzlich erfolgen.
Wir machen Ihnen gerne ein Angebot.