ADR Basiskurs (Stück- und Stückgutbeförderungen)
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Jeder Fahrer, der ein kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut befördern möchte, muss gemäß Kapitel 8.2 (ADR) besonders geschult werden. Desweiteren muss der Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis für das zum Gefahrguttransport vorgesehene Fahrzeug verfügen und eine Prüfung als Gefahrgutfahrer vor der Industrie- und Handelsammer (IHK) ablegen.
Lehrgangsinhalte:
- Allgemeine Vorschriften
- Überwachung der Beförderung
- Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Feuerlöschübung
- Zusammenladen in Fahrzeugen und Containern
- Vorschriftsmaßnahmen beim Be- und Entladen von Gefahrgütern
- Haftung, Ordnungswidrigkeiten
- Bezettelung und Kennzeichnung
- Umgang mit Versandstücken, Ladungssicherung (praktische Übung)
- Kenntnisse über Schutzmaßnahmen
- Begleit- und Beförderungspapiere
- Tunnelregelungen
Voraussetzungen:
- Keine
Lehrgangsdauer:
- 1. Tag: 08.00 – 15.00 Uhr
- 2. Tag: 08.00 – 15.00 Uhr
- 3. Tag: 08.00 – 11.15 Uhr
- 2,5 Tage = (19 UE Theorie + 45 Minuten Prüfung durch die IHK)
Abschluss:
Zum Ende des Kurses muss eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt werden. Nach der bestandenen Prüfung wird von der IHK eine ADR-Bescheinigung ausgestellt.
Teilnehmerzahl: Mindestens 5 Personen, maximal 25 Personen.
Gerne vereinbaren wir individuelle Gruppentermine!