Bedienerausweis Teleskopstapler
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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verabschiedete Ende April 2016 den Grundsatz 308-009 über die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer geländegängiger Teleskopstapler. Seit dem ist der Bedienerausweis bei der Arbeit mit Teleskopladern verpflichtend.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Gesundheitsprüfung G25 ( Arbeitsmedizinischer Dienst )
- Passbild
Inhalte
- Theoretische Ausbildung
- Praktische Ausbildung auf unserem Außengelände
- Theoretische und praktische Prüfung
Lehrgangsdauer
3 Tage ( mit Vorkenntnissen )