Berufskraftfahrer/in – Weiterbildung
gemäß Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG) i.V.m. BKrFQV
MODUL 3: Gefahrenwahrnehmung
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Alle 5 Jahre müssen Lkw- & Bus-Fahrer/in 35 Stunden an einer Weiterbildung teilnehmen.
Das Gleiche gilt für Lkw- & Bus-Fahrer/in die eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation erworben haben, auch hier muss nach 5 Jahren eine Weiterbildung absolviert werden.
- entweder eine Ausbildungsdauer von 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Tagen
- oder 5 einzelne Tage von mindestens 7 Zeitstunden pro Tag (z. B. ein Samstag im Jahr)