BKF-Weiterbildung Modul 3: Gefahrenwahrnehmung

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BKF-Weiterbildung Modul 3: Gefahrenwahrnehmung

Beschreibung

Berufskraftfahrer/in – Weiterbildung
gemäß Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG) i.V.m. BKrFQV

MODUL 3: Gefahrenwahrnehmung
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Alle 5 Jahre müssen Lkw- & Bus-Fahrer/in 35 Stunden an einer Weiterbildung teilnehmen.

Das Gleiche gilt für Lkw- & Bus-Fahrer/in die eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation erworben haben, auch hier muss nach 5 Jahren eine Weiterbildung absolviert werden.

  • entweder eine Ausbildungsdauer von 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Tagen
  • oder 5 einzelne Tage von mindestens 7 Zeitstunden pro Tag (z. B. ein Samstag im Jahr)

  • Verkehrsbildungszentrum Unna GmbH
  • Preis:
  • Ansprechpartner Carsten Walter
  • Datum 02 Mai 2023
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