Einweisungslehrgang Ausbildungsfahrlehrer

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Einweisungslehrgang Ausbildungsfahrlehrer

Beschreibung

Einweisungslehrgang Ausbildungsfahrlehrer

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Möchten Sie Ausbildungsfahrlehrer werden?
Ihren vielleicht zukünftigen Mitarbeiter selbst ausbilden?
„Neuen Wind“ in Ihre Fahrschule bringen?
Ihre Erfahrungen weitergeben?

Wenn Sie noch nicht sicher sind und zweifeln, ob Sie Ausbildungsfahrlehrer werden sollen, hier ein paar Argumente!

  • Ihr Konzept für den theoretischen Unterricht ist „eingefahren“. Ihr Auszubildender mit dem „weißen Schein“ hat Pädagogik in einer Fachkundeprüfung angewandt, das heißt, er verfügt über großes theoretisches Wissen. Das können Sie nutzen und Sie beide und die Schüler gewinnen dabei.
  • Addiert mit Ihren großen praktischen Wissen und Ihrer Erfahrung, kann das richtig gute Arbeit werden, bei der die Schüler profitieren und ein besserer Unterricht ist gut für‘s Geschäft, weil sich das herumspricht.
  • gemeinsames Vorbereiten und Nacharbeiten des Unterrichts hilft Ihnen, die Unterrichte aufzufrischen und neue Ideen einfließen zu lassen.
  • Nobody is perfect – einer profitiert vom anderen.

Lehrgangsinhalte

Bestandteil der Fahrlehrerausbildung Klasse BE ist nach bestandener Praxis- und Fachkundeprüfung eine 4 monatige Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule. Der Ausbildungsfahrlehrer und der Leiter der Ausbildungsfahrschule benötigen hierzu einen 5-tägigen Einweisungslehrgang nach § 35 FahrlG. Das Seminar schafft diese Voraussetzungen.

Inhalte:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Was ist neu ab 2018?
  • Ausbildungsplan für den Auszubildende
  • Die Fahrlehrerausbildung und -prüfung (Ziele, Inhalte, Methoden)
  • Umsetzung des Ausbildungsplans in der Fahrschule
  • Der Umgang mit dem Auszubildenden
  • Ausbildungsvertrag und -vergütung
  • Kooperation mit der Ausbildungsstätte

Lehrgangsabschluss

  • Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde.

Lehrgangsdauer

Das Seminar dauert 5 Tage.

 

Voraussetzungen

Eine Fahrschule, an der Fahrlehreranwärter tätig sind (Ausbildungsfahrschule), darf nur betreiben oder verantwortlich leiten, wer die Anforderungen der Sätze 2, 3 und 4 erfüllt:
1. innerhalb der letzten 5 Jahremindesttens 3 Jahre lang Fahrschüler, welche die Fahrerlaubnis der Klasse B erwerbenwollen, haupberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben,
2. erfolgreich an einem mindestens 5-tägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte (….) teilgenommen haben. Wer eine Ausbildungsfahrschule betreibt, muss ferner zuverlässig sein und die Gewähr für die ordnungsgemäße Ausbildung von Fahrlehreranwärtern bieten. (….)
3. Die Teilnahme an einem Einweisungsseminar nach Absatz 1 Satz 1 war  erfolgreich, wenn der Teilnehmer an allen Veranstaltungen des Seminars teilgenommen und durch aktive Beteiligung gezeigt hat, dass er zur Leitung einer Ausbildungsfahrschule befähigt ist…..

Kategorien



Veranstaltungsort


Rudolf-Diesel-Straße 55
Unna,59425Deutschland
  • Verkehrsbildungszentrum Unna GmbH – Fahrlehrer-Fachschule
  • Preis: 745.00€
  • Ansprechpartner Katharina Richter
  • Datum 06 März 2023
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