Fahrlehrerfortbildung §53 (1)

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Fahrlehrerfortbildung §53 (1)

Beschreibung

Gesetzlich vorgeschriebene allgemeine Fortbildung
für Fahrlehrer nach § 53 (1) (vormals § 33a (1)) FahrlG
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Aktuelle Lehrgangsinhalte:

• Notfälle im Straßenverkehr
• Steuerrechtliche Neuerungen
• Neuerungen aus der Straßenverkehrsordnung
• FES was ist neu?
• Entstehung und Änderung von Einstellungen
• Lernen mit Gefühl
• Prüfungsangst überwinden
• Theorieunterricht als Instrument zur Kundengewinnung
• Gesundheit und Bewegung
• Stressbewältigung
• Theoretischen Unterricht gestalten ohne elektronische Medien – geht das überhaupt?

 

Weitere Lehrgangsinhalte:

  • Fahrlehrerrecht
  • Fahrlehrerlaubnisverordnung
  • Pädagogik in der Fahrschule
  • Moderne Fahrzeugtechnik
  • Versicherungsrecht
  • PC-Prüfung
  • Die erfolgreiche Fahrschul-Zertifizierung von Fahrschulen
  • Ältere Menschen im Straßenverkehr
  • Neuerungen der StVO und StVZO
  • Neuer Bußgeldkatalog
  • Hauptsache gesund oder besser es schmeckt!
  • Fahrerassistenzsysteme
  • Lernen mit Gefühl
  • Entstehung und Änderung von Einstellungen
  • Prüfungsängste überwinden
  • Unterricht gestalten ohne elektronische Medien – geht das?
  • Neue Themen und Tätigkeitsfelder für Fahrlehrer
  • Steuerrechtliche Neuerungen
  • Drogen und Medikamente im Straßenverkehr

An allen drei Lehrgangstagen gibt es Frühstück, warmes Mittagessen, Erfrischungsgetränke und Kaffee, so viel Sie mögen!

Lehrgangsdauer, 3-tägig
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Alle 4 Jahre müssen Sie als Fahrlehrer an einer Weiterbildung nach § 53 teilnehmen.


Veranstaltungsort


  • Preis: 415.00€
  • Ansprechpartner
  • Datum 12 Dezember 2023
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