Gesetzlich vorgeschriebene allgemeine Fortbildung
für Fahrlehrer nach § 53 (1) (vormals § 33a (1)) FahrlG
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Aktuelle Lehrgangsinhalte:
• Notfälle im Straßenverkehr
• Steuerrechtliche Neuerungen
• Neuerungen aus der Straßenverkehrsordnung
• FES was ist neu?
• Entstehung und Änderung von Einstellungen
• Lernen mit Gefühl
• Prüfungsangst überwinden
• Theorieunterricht als Instrument zur Kundengewinnung
• Gesundheit und Bewegung
• Stressbewältigung
• Theoretischen Unterricht gestalten ohne elektronische Medien – geht das überhaupt?
Weitere Lehrgangsinhalte:
- Fahrlehrerrecht
- Fahrlehrerlaubnisverordnung
- Pädagogik in der Fahrschule
- Moderne Fahrzeugtechnik
- Versicherungsrecht
- PC-Prüfung
- Die erfolgreiche Fahrschul-Zertifizierung von Fahrschulen
- Ältere Menschen im Straßenverkehr
- Neuerungen der StVO und StVZO
- Neuer Bußgeldkatalog
- Hauptsache gesund oder besser es schmeckt!
- Fahrerassistenzsysteme
- Lernen mit Gefühl
- Entstehung und Änderung von Einstellungen
- Prüfungsängste überwinden
- Unterricht gestalten ohne elektronische Medien – geht das?
- Neue Themen und Tätigkeitsfelder für Fahrlehrer
- Steuerrechtliche Neuerungen
- Drogen und Medikamente im Straßenverkehr
An allen drei Lehrgangstagen gibt es Frühstück, warmes Mittagessen, Erfrischungsgetränke und Kaffee, so viel Sie mögen!
Lehrgangsdauer, 3-tägig
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Alle 4 Jahre müssen Sie als Fahrlehrer an einer Weiterbildung nach § 53 teilnehmen.