Ausbildung zum Fahrlehrer
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- 8 Monate fachliche Ausbildung durch erfahrene Dozenten
- Ausbildung in Recht, Technik, Verkehrsverhalten und Pädagogik
- ein erfahrenes Ausbilderteam mit pädagogischen, juristischen und technischen Studienabschlüssen
- wir helfen, die passende Ausbildungsfahrschule zu finden
- Fragen, Sorgen und Probleme? Wir helfen.
- praktikumsbegleitende Pädagogikseminare (Reflexionszeiträume)
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- Fahrerlaubnis: B seit mindestens 3 Jahren (zur ersten Prüfung BE)
- geistig und körperlich geeignet (amtsärztl. Zeugnis)
- fachliche und pädagogische Eignung
- abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (Abitur)
- erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache
- Zuverlässigkeit im Sinne der Einhaltung von Pflichten, die nach dem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen obliegen
Lehrgangsdauer
- Vollzeit-Lehrgang in einer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte: 8 Monate Theorieunterricht
- 4 Monate Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule
Prüfungen
- fahrpraktische Prüfung
- Fachkundeprüfung im schriftlichen und mündlichen Teil
- Lehrproben (in der Ausbildungsfahrschule) im theoretischen Teil (Unterricht) und im praktischen Teil (Fahrstunde)