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Dieses Training ist eine Sneak Preview für die Ganztagstrainings.

Die Lerneinheiten Bremsen -Lenken- Bremsen und Lenken , werden sowohl auf griffiger als auch auf glatter Fahrbahn umgesetzt.

Der Streifzug durch die Jahreszeit beginnt bei uns mit einem Handlingsparcours und wird dann in den Sommer (asphaltierte Fahrbahn),

den Herbst und den Winter ( Fahrbahn mit niedrigem Gripniveau) geführt.

Das Schöne dabei ist, das man nicht nur geradeaus fährt sondern auch Kurven- und Ausweichübungen fährt.

Max. Teilnehmeranzahl: 12

Fortbildung der Ausbilder

Trainer Fortbildung nach § 7 BKrFQV

Ausbilder und Ausbilderinnen, die Unterrichte im Sinne des § 2 Abs. 2 und des § 4 Abs. 2 durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine Fortbildung (24 Stunden à 60 Min.), die alle Gebiete (Kenntnisbereiche 1-3) erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind, zu aktualisieren.

Sie ist spätestens alle 4 Jahre zu absolvieren.

Der Unterricht im Sinne des § 2 Abs. 2 und des § 4 Abs. 2 darf nicht von Ausbildern oder Ausbilderinnen, die sich nicht regelmäßig fortbilden, durchgeführt werden.

Musterablauf unserer möglichen Themen

Tag 1: (08:00 – 17:45 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Fahrsicherheitssysteme in Theorie und Praxis
  • Fahrsicherheitstraining für LKW
  • Unfallvermeidung, Ausweichübungen, Vertiefung der gelernten Inhalte
    Dozent: Hoger Heberle

Tag 2: (08:00 – 17:45 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Digitaler Tachograph/Arbeitsrecht
  • Dokumentation
  • Auswertung von Aufzeichnungen
  • Besondere Situationen
    Doznt: Immanuel Noske

Tag 3: (08:00 – 18:00 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Neue Rechtsvorschriften der Ladungssicherung
  • Optimierte Möglichkeiten der Ladungssicherung
  • Anforderungen aus der täglichen Praxis
  • Neue Erkenntnisse für Aufbau- und Zurrpunktfestigkeiten
  • Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
    Dozent: Holger Lemmer

Die tatsächlichen Themeninhalte können zu den einzelnen Terminen variieren.
Gerne können Sie sich bei uns für Ihren Wunschtermin nach den Themeninhalten erkundigen.

Fortbildung der Ausbilder

Trainer Fortbildung nach § 7 BKrFQV

Ausbilder und Ausbilderinnen, die Unterrichte im Sinne des § 2 Abs. 2 und des § 4 Abs. 2 durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine Fortbildung (24 Stunden à 60 Min.), die alle Gebiete (Kenntnisbereiche 1-3) erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind, zu aktualisieren.

Sie ist spätestens alle 4 Jahre zu absolvieren.

Der Unterricht im Sinne des § 2 Abs. 2 und des § 4 Abs. 2 darf nicht von Ausbildern oder Ausbilderinnen, die sich nicht regelmäßig fortbilden, durchgeführt werden.

Musterablauf unserer möglichen Themen

Tag 1: (08:00 – 17:45 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Fahrsicherheitssysteme in Theorie und Praxis
  • Fahrsicherheitstraining für LKW
  • Unfallvermeidung, Ausweichübungen, Vertiefung der gelernten Inhalte
    Dozent: Hoger Heberle

Tag 2: (08:00 – 17:45 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Digitaler Tachograph/Arbeitsrecht
  • Dokumentation
  • Auswertung von Aufzeichnungen
  • Besondere Situationen
    Doznt: Immanuel Noske

Tag 3: (08:00 – 18:00 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Neue Rechtsvorschriften der Ladungssicherung
  • Optimierte Möglichkeiten der Ladungssicherung
  • Anforderungen aus der täglichen Praxis
  • Neue Erkenntnisse für Aufbau- und Zurrpunktfestigkeiten
  • Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
    Dozent: Holger Lemmer

Die tatsächlichen Themeninhalte können zu den einzelnen Terminen variieren.
Gerne können Sie sich bei uns für Ihren Wunschtermin nach den Themeninhalten erkundigen.

Test Veranstaltung

Trainer Fortbildung nach § 7 BKrFQV
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Ausbilder und Ausbilderinnen, die Unterrichte im Sinne des § 2 Abs. 2 und des § 4 Abs. 2 durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine Fortbildung (24 Stunden à 60 Min.), die alle Gebiete (Kenntnisbereiche 1-3) erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind, zu aktualisieren.

Sie ist spätestens alle 4 Jahre zu absolvieren.

Der Unterricht im Sinne des § 2 Abs. 2 und des § 4 Abs. 2 darf nicht von Ausbildern oder Ausbilderinnen, die sich nicht regelmäßig fortbilden, durchgeführt werden.

Musterablauf unserer möglichen Themen

Tag 1: (08:00 – 17:45 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Fahrsicherheitssysteme in Theorie und Praxis
  • Fahrsicherheitstraining für LKW
  • Unfallvermeidung, Ausweichübungen, Vertiefung der gelernten Inhalte
    Dozent: Hoger Heberle

Tag 2: (08:00 – 17:45 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Digitaler Tachograph/Arbeitsrecht
  • Dokumentation
  • Auswertung von Aufzeichnungen
  • Besondere Situationen
    Doznt: Immanuel Noske

Tag 3: (08:00 – 18:00 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Neue Rechtsvorschriften der Ladungssicherung
  • Optimierte Möglichkeiten der Ladungssicherung
  • Anforderungen aus der täglichen Praxis
  • Neue Erkenntnisse für Aufbau- und Zurrpunktfestigkeiten
  • Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
    Dozent: Holger Lemmer

Die tatsächlichen Themeninhalte können zu den einzelnen Terminen variieren.
Gerne können Sie sich bei uns für Ihren Wunschtermin nach den Themeninhalten erkundigen.

BKF-Weiterbildung Modul 2: Sozialvorschriften & Kontrollgerät

Trainer Fortbildung nach § 7 BKrFQV
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Ausbilder und Ausbilderinnen, die Unterrichte im Sinne des § 2 Abs. 2 und des § 4 Abs. 2 durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine Fortbildung (24 Stunden à 60 Min.), die alle Gebiete (Kenntnisbereiche 1-3) erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind, zu aktualisieren.

Sie ist spätestens alle 4 Jahre zu absolvieren.

Der Unterricht im Sinne des § 2 Abs. 2 und des § 4 Abs. 2 darf nicht von Ausbildern oder Ausbilderinnen, die sich nicht regelmäßig fortbilden, durchgeführt werden.

Musterablauf unserer möglichen Themen

Tag 1: (08:00 – 17:45 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Fahrsicherheitssysteme in Theorie und Praxis
  • Fahrsicherheitstraining für LKW
  • Unfallvermeidung, Ausweichübungen, Vertiefung der gelernten Inhalte

Tag 2: (08:00 – 17:45 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Digitaler Tachograph/Arbeitsrecht
  • Dokumentation
  • Auswertung von Aufzeichnungen
  • Besondere Situationen

Tag 3: (08:00 – 18:00 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Neue Rechtsvorschriften der Ladungssicherung
  • Optimierte Möglichkeiten der Ladungssicherung
  • Anforderungen aus der täglichen Praxis
  • Neue Erkenntnisse für Aufbau- und Zurrpunktfestigkeiten
  • Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung

Die tatsächlichen Themeninhalte können zu den einzelnen Terminen variieren.
Gerne können Sie sich bei uns für Ihren Wunschtermin nach den Themeninhalten erkundigen.

BKF-Weiterbildung Modul 3: Gefahrenwahrnehmung

Trainer Fortbildung nach § 7 BKrFQV
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Ausbilder und Ausbilderinnen, die Unterrichte im Sinne des § 2 Abs. 2 und des § 4 Abs. 2 durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine Fortbildung (24 Stunden à 60 Min.), die alle Gebiete (Kenntnisbereiche 1-3) erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind, zu aktualisieren.

Sie ist spätestens alle 4 Jahre zu absolvieren.

Der Unterricht im Sinne des § 2 Abs. 2 und des § 4 Abs. 2 darf nicht von Ausbildern oder Ausbilderinnen, die sich nicht regelmäßig fortbilden, durchgeführt werden.

Musterablauf unserer möglichen Themen

Tag 1: (08:00 – 17:45 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Fahrsicherheitssysteme in Theorie und Praxis
  • Fahrsicherheitstraining für LKW
  • Unfallvermeidung, Ausweichübungen, Vertiefung der gelernten Inhalte

Tag 2: (08:00 – 17:45 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Digitaler Tachograph/Arbeitsrecht
  • Dokumentation
  • Auswertung von Aufzeichnungen
  • Besondere Situationen

Tag 3: (08:00 – 18:00 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Neue Rechtsvorschriften der Ladungssicherung
  • Optimierte Möglichkeiten der Ladungssicherung
  • Anforderungen aus der täglichen Praxis
  • Neue Erkenntnisse für Aufbau- und Zurrpunktfestigkeiten
  • Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung

Die tatsächlichen Themeninhalte können zu den einzelnen Terminen variieren.
Gerne können Sie sich bei uns für Ihren Wunschtermin nach den Themeninhalten erkundigen.

Ladekranausbildung

Ladekran-Ausbildung nach DGUV-Vorschrift 52

Bedienerausweis für Ladekran

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Schulungsinhalte:

  • Sicherheitsbestimmungen
  • Arten von Ladekränen
  • Hydraulik
  • Hebegesetze und Belastungsgrenzen (Diagramm)
  • Fachrechnen
  • Praktische Ladekranübungen

Schulungsdauer:

  • 5 Unterrichtstage in Vollzeit

Abschluss:

Die Schulung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Ausbildung zum Ausbilder für Ladekran

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nach den Grundsätzen DGUV 309-003

Die Ausbildung berechtigt nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung eigenständig, überbetrieblich Kranlehrgänge und Kranschulungen und Prüfungen für Bediener durch zu führen.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 24 Jahre
  • Erfolgreiche Ausbildung zum Bediener von Ladekränen
  • 2 Jahre Erfahrung im Umgang mit dem Einsatz von Ladekränen
  • Meister oder mind. vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion
  • Körperliche und geistige Eignung

Inhalte:

  • Theoretische und praktische Ausbildung
  • Einsatzlösungen, Lehrpläne und Betriebsanweisungen
  • Pädagogik, Methodik und Didaktik für Ausbilder
  • Demonstration von Technik und Anwendung
  • Sicherheitskenntnisse
  • Theoreitsche und praktische Prüfung

Dauer:

5 Tage incl. Prüfung

BKF-Weiterbildung – Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme

Berufskraftfahrer/in – Weiterbildung
gemäß Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG) i.V.m. BKrFQV

MODUL 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
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Alle 5 Jahre müssen Lkw- & Bus-Fahrer/in 35 Stunden an einer Weiterbildung teilnehmen.

Das Gleiche gilt für Lkw- & Bus-Fahrer/in die eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation erworben haben, auch hier muss nach 5 Jahren eine Weiterbildung absolviert werden.

  • entweder eine Ausbildungsdauer von 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Tagen
  • oder 5 einzelne Tage von mindestens 7 Zeitstunden pro Tag (z. B. ein Samstag im Jahr)

BKF-Weiterbildung Modul 4: Schadensprävention

Trainer Fortbildung nach § 7 BKrFQV
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Ausbilder und Ausbilderinnen, die Unterrichte im Sinne des § 2 Abs. 2 und des § 4 Abs. 2 durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine Fortbildung (24 Stunden à 60 Min.), die alle Gebiete (Kenntnisbereiche 1-3) erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind, zu aktualisieren.

Sie ist spätestens alle 4 Jahre zu absolvieren.

Der Unterricht im Sinne des § 2 Abs. 2 und des § 4 Abs. 2 darf nicht von Ausbildern oder Ausbilderinnen, die sich nicht regelmäßig fortbilden, durchgeführt werden.

Musterablauf unserer möglichen Themen

Tag 1: (08:00 – 17:45 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Fahrsicherheitssysteme in Theorie und Praxis
  • Fahrsicherheitstraining für LKW
  • Unfallvermeidung, Ausweichübungen, Vertiefung der gelernten Inhalte

Tag 2: (08:00 – 17:45 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Digitaler Tachograph/Arbeitsrecht
  • Dokumentation
  • Auswertung von Aufzeichnungen
  • Besondere Situationen

Tag 3: (08:00 – 18:00 Uhr, inkl. Pausen)

Z. B.:

  • Neue Rechtsvorschriften der Ladungssicherung
  • Optimierte Möglichkeiten der Ladungssicherung
  • Anforderungen aus der täglichen Praxis
  • Neue Erkenntnisse für Aufbau- und Zurrpunktfestigkeiten
  • Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung

Die tatsächlichen Themeninhalte können zu den einzelnen Terminen variieren.
Gerne können Sie sich bei uns für Ihren Wunschtermin nach den Themeninhalten erkundigen.