Fahrlehrerfortbildung §53 (1)
Gesetzlich vorgeschriebene allgemeine Fortbildung für Fahrlehrer nach § 53 (1) (vormals § 33a (1)) FahrlG ………………………………………………………………………………………………… Aktuelle Lehrgangsinhalte: • Notfälle im Straßenverkehr • Steuerrechtliche Neuerungen • Neuerungen aus der Straßenverkehrsordnung • FES was ist neu? • Entstehung und Änderung von Einstellungen • Lernen mit Gefühl • Prüfungsangst überwinden • Theorieunterricht als Instrument zur Kundengewinnung • Gesundheit und Bewegung • Stressbewältigung • Theoretischen Unterricht gestalten...
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