BKF-Weiterbildung Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
Trainer Fortbildung nach § 7 BKrFQV ………………………………………………………………………………………………… Ausbilder und Ausbilderinnen, die Unterrichte im Sinne des § 2 Abs. 2 und des § 4 Abs. 2 durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine Fortbildung (24 Stunden à 60 Min.), die alle Gebiete (Kenntnisbereiche 1-3) erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind, zu aktualisieren. Sie ist spätestens alle 4 Jahre zu...