BKF-Weiterbildung Modul 4: Schadensprävention
Berufskraftfahrer/in – Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG) i.V.m. BKrFQV MODUL 4: Schadensprävention ………………………………………………………………………………………………… Alle 5 Jahre müssen Lkw- & Bus-Fahrer/in 35 Stunden an einer Weiterbildung teilnehmen. Das Gleiche gilt für Lkw- & Bus-Fahrer/in die eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation erworben haben, auch hier muss nach 5 Jahren eine Weiterbildung absolviert werden. entweder eine Ausbildungsdauer von 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Tagen oder 5 einzelne Tage...