B 96 – Führerschein
Lehrgangsinhalte:
Lehrgangsdauer:
Lehrgangskosten:
Mindestteilnehmerzahl: 4 Personen
Lehrgangsinhalte:
Zugangsvoraussetzungen:
Lehrgangsinhalte:
Zugangsvoraussetzungen:
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Zugangsvoraussetzungen:
ADR Gefahrgut-Ausbildung Basiskurs (Stückguttransport)
Jeder Fahrer, der ein kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut befördern möchte, muss gemäß Kapitel 8.2 (ADR) besonders geschult werden. Des weiteren muss der Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis für das zum Gefahrguttransport vorgesehene Fahrzeug verfügen und eine Prüfung als Gefahrgutfahrer vor der Industrie- und Handelsammer (IHK) ablegen. Der Unterricht dauert 2,5 Tage.
Zum Ende des Kurses muss eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt werden. Nach der bestandenen Prüfung wird von der IHK eine ADR-Bescheinigung ausgestellt.
( 20 Unterrichtseinheiten + 45 Minuten Prüfung durch die IHK )
Förderung über die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter mit Bildungsgutschein möglich!
Gerne vereinbaren wir individuelle Gruppentermine!
Alle Gefahrgut-Fahrzeugführer, die bereits an einem Basiskurs teilgenommen haben und ihre ADR-Bescheinigung verlängern möchten.
Der Transport gefährlicher Güter verlangt von Fahrzeugführern neben fundierten Kenntnissen ein hohes Maß an Verantwortung. Deshalb müssen Fahrzeugführer nach einer Grundausbildung (Basiskurs) ihre Kenntnisse alle 5 Jahre auffrischen.
Die Prüfung zum Verkehrsleiter wird von der IHK abgenommen. In dem Lehrgang zur Prüfungsvorbereitung vermitteln wir Ihnen alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Verkehrsleiter.
Je nach Ausbildungsschwerpunkt (Personen- oder Güterkraftverkehr) gibt es unterschiedliche Lehrpläne mit entsprechenden Prüfungsinhalten.